Wie die Gesetzesnovelle das <b>Asylrecht abschafft</b>

Einmal mehr soll das Asylrecht in Österreich verschärft werden. Diese Novelle höhlt das Asylrecht aus und zielt in rassistischer Manier auf Abschottung. Dagegen muss Stellung bezogen werden: Asyl darf kein Privileg sein.

Der Asylgipfel am 20.01 hat klargemacht, dass es der Bundesregierung nicht darum geht, ein menschenwürdiges und zugängliches Asylsystem einzuführen. Im Gegenteil: Es geht vor allem darum, Menschen von den Grenzen fernzuhalten und den Zugang zu Asyl zu erschweren. Diese Vorgehensweise reiht sich ein in weltweit beobachtbare Verschärfungen des Asylrechts, die darauf abzielen, Menschen von Migration abzuhalten und jene, die die lebensgefährliche Flucht hinter sich gebracht haben, zu schikanieren.

Outgesourcte Grenzkontrollen

So exterritorialisiert Europa einerseits den „Grenzschutz“, finanziert repressive Regime dabei, Menschen fest- und fernzuhalten und segregiert andererseits jene, die es trotz alledem schaffen in Europa anzukommen, in überfüllten Unterkünften oder durch das Vorenthalten von Ressourcen. Die kürzlich gestartete Info-Kampagne des Innenministeriums zeigt deutlich, dass die geplante Asylrechtsnovelle als bereits beschlossen betrachtet wird. Mit reißerischen Sujets sollen einerseits potentielle Migrant*innen abgeschreckt werden.

Asylrecht vor dem Ende

Die aktuelle Novelle umfasst etwa die Einführung eines sogenannten „Asyls auf Zeit“ und die Beschränkung des Familiennachzuges. Der Vorstoß zu einem „Asyl auf Zeit“ führt den Schutzgedanken des Asylsystems ad absurdum: Sicherheit – ein Begriff, der angesichts der rassistischen Ausgrenzung jener, die in Österreich bleiben „dürfen“ ohnehin eine Übertreibung ist – wird keineswegs garantiert. Menschen werden weiterhin in eine prekäre und unsichere Lage gebracht. Wenn Asyl im Gegensatz zur bisherigen Praxis auf drei Jahre befristet wird, verunmöglicht das Geflüchteten eine langfristige Lebensplanung.

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